Psychotherapie ist ein einzigartiger Prozess der Begegnung und Zusammenarbeit zwischen einer Psychotherapeutin und Klient*innen zur Hilfe in seelischer Not, bei psychischen und psychosomatischen Leiden, in konflikthaften Situationen und zur Persönlichkeitsentwicklung.
Im besten Fall vermag Psychotherapie, die Klient*innen von seelischen Blockierungen und Einschränkungen zu heilen. Oft geht es jedoch darum, mit solchen Einschränkungen leben zu lernen und sie nicht nur als Defizit wahrzunehmen. Dafür braucht es die Bereitschaft der Klient*innen, in der geschützten Therapiebeziehung die eigenen Wahrnehmungsmuster, Ängste, Bedürfnisse etc. kennenzulernen und zu verändern, so dass neues Erleben und Verhalten möglich werden können.
Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe 2013 dürfen sich nur noch diejenigen Menschen Psychologin oder Psychologe nennen, die über einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Studienabschluss in Psychologie verfügen. Personen, die psychologische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, werden dadurch vor Täuschung geschützt. Psycholog*innen bieten psychologische Beratung, Coaching etc. an.
Psychotherapeut*nnen haben zusätzlich zum Hochschulstudium in Psychologie eine mindestens vierjährige anerkannte Weiterbildung in Psychotherapie absolviert und ihre Tätigkeit in dieser Zeit supervidieren lassen. Wer eine anerkannte Ausbildung hat, trägt die Berufsbezeichnung «Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» sowie die Bezeichnung «Kantonale Praxisbewilligung».          
Psychiater*nnen sind Ärz*Innen. Sie haben ein Hochschulstudium in Medizin gemacht, führen den Fachtitel FMH und haben eine Spezialausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie sind berechtigt, Medikamente zu verschreiben.
Nur Ärzt*innen dürfen Psychopharmaka verschrieben, Psychotherapeut*nnen dürfen das nicht. In der Regel arbeiten Psychotherapeut*nnen mit Ärzt*innen zusammen, damit die Klient*innen optimal betreut werden können.
Die Dauer ist abhängig von den Ursachen und den Therapiezielen. Es gibt Kurzzeittherapien und Langzeittherapien.
Die psychologische Psychotherapie kann via Grundversicherung abgerechnet werden. Dafür füllt die Hausärztin/der Hausarzt vor der ersten Therapiestunde ein Anordnungsformular aus, das Sie zum ersten Termin mitbringen. Sie finden das Anmeldungsformular im Bereich Anmeldung ​meiner Webseite.